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Sollten Sie trotz umsichtiger Fahrweise einmal schuldlos in einen Unfall verwickelt worden sein, lassen Sie unbedingt den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden durch einen qualifizierten Sachverständigen begutachten. Das ist Ihr gutes Recht und sichert Ihre Ansprüche gegen den Schädiger. Dies empfiehlt auch der ADAC. Seien Sie besonders skeptisch, wenn die gegnerische Versicherung bereits mit Ihnen Kontakt aufgenommen hat, und großzügig auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen "verzichtet". Auch bei kleineren Schäden sind Sie bei uns richtig. Unsere Sachverständigen können sicher und kompetent beurteilen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Gemäß regelmäßiger Rechtsprechung müssen Ihnen auch bei kleineren Schäden die Kosten für den Gutachter erstattet werden. Und auch im selbst verschuldeten Kaskoschadenfall können wir Ihnen helfen. Hierbei sollten Sie vor Auftragserteilung mit Ihrer Versicherung klären, ob die Kosten für einen Sachverständigen übernommen werden. Gerne sind wir bei der Kontaktaufnahme behilflich. Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin in einer unserer Prüfstationen. Gerne kommen wir auch zu dem momentanen Standort Ihres Fahrzeuges, wenn dies nicht fahrtüchtig ist, und führen die Schadenfeststellung vor Ort durch. Gerichtsgutachten Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Erstellung von schriftlichen oder mündlichen KFZ-technischen Gutachten, die regelmäßig von Justizbehörden in Auftrag gegeben werden. Wir haben u.a. die folgenden Gerichte bei Ihrer Urteilsfindung unterstützen können: Amtsgericht Bielefeld, Landgericht Bielefeld, Amtsgericht Lemgo, Amtsgericht Halle/Westfalen, Amtsgericht Bückeburg, Amtsgericht Halle/Saale, Amtsgericht Merseburg, Amtsgericht Naumburg, Oberlandesgericht Naumburg, Oberlandesgericht Leipzig, Amtsgericht Köthen, Amtsgericht Bitterfeld, Amtsgericht Wittenberg, Amtsgericht Dessau, Arbeitsgericht Halle/Saale, Amtsgericht Bernburg, Amtsgericht Weißenfels u.a. Unsere bisherigen Auftraggeber schätzen die zeitnahe und kompetente Bearbeitung der an uns herangetragenen Aufträge. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns und stehen für weitere Aufträge gerne zur Verfügung. Fahrzeugbewertung Unabhängig und professionell ermitteln wir den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges. Dabei werden Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung, Zubehör, Besitzverhältnisse, ggf. erlittene Vor- oder Altschäden, möglicherweise erforderliche Aufwendungen für Verschleißreparaturen und alle sonstigen wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage berücksichtigt. Gebrauchtwagenuntersuchung / Zustandsbericht Auch beim Gebrauchtwagenkauf sind wir Ihr kompetenter Partner. Nutzen Sie unseren Gebrauchtwagen-Check, um den Zustand Ihres Wunschfahrzeuges detailliert und sachkundig feststellen zu lassen. Neutral und objektiv überprüfen wir den Zustand des Fahrzeuges nach festgelegten Kriterien und dokumentieren den allgemeinen Pflege- und Erhaltungszustand, wie Verschleiß oder Beschädigung der Sitzbezüge und Innenverkleidung, Kratzer oder Steinschlag in der Lackierung sowie den optischen Gesamteindruck des Fahrzeuges. Diese Untersuchung geht über die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung §29 StVZO (HU) hinaus, da dort lediglich die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung überprüft wird. Es wird z.B. keine Aussage über den Verschleißgrad von Reifen oder Bremsenbauteilen getroffen und auch optische Mängel werden bei der Hauptuntersuchung nicht beurteilt. |
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